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Barrierefreie Website: Was das BFSG jetzt von Ihnen verlangt

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025. Was Unternehmen konkret tun müssen und warum eine barrierefreie Website allen nutzt.

Von dachdev Redaktion3 Min. Lesezeit

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland. Viele Unternehmen haben davon gehört, wissen aber noch nicht, was sich konkret ändern muss. Dieser Artikel gibt einen praxisnahen Überblick, ohne Panik zu verbreiten.

Was das BFSG ist und wen es trifft

Das BFSG setzt eine EU-Richtlinie in deutsches Recht um und verlangt, dass bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen nutzbar sein müssen. Betroffen sind insbesondere Onlineshops und digitale Dienstleistungen, die sich an Verbraucherinnen und Verbraucher wenden.

Kleinst-Unternehmen (in der Regel weniger als zehn Beschäftigte und ein Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme unter zwei Millionen Euro) sind bei einigen Dienstleistungen von Teilen der Anforderungen ausgenommen. Ob Ihr Betrieb unter diese Ausnahme fällt und welche Anforderungen trotzdem gelten, sollten Sie rechtlich prüfen lassen.

Für alle anderen gilt: Eine Website, die für Menschen mit Behinderungen nicht nutzbar ist, kann ab jetzt ein rechtliches Risiko darstellen.

Was Barrierefreiheit auf einer Website konkret bedeutet

Barrierefreiheit ist kein optisches Merkmal, sondern eine Frage der Technik und Struktur. Konkret geht es um folgende Punkte:

  • Tastaturbedienung: Alle Funktionen, Menüs und Formulare müssen ohne Maus erreichbar sein. Das hilft Menschen mit motorischen Einschränkungen und Nutzern von Screenreadern.
  • Ausreichender Farbkontrast: Text muss sich klar vom Hintergrund abheben. Der Mindestkontrast für normalen Text liegt bei einem Verhältnis von 4,5 zu 1.
  • Alt-Texte für Bilder: Jedes inhaltstragende Bild braucht eine Beschreibung, die Screenreader vorlesen können. Rein dekorative Bilder erhalten einen leeren Alt-Text.
  • Klare Seitenstruktur: Überschriften sollen in der richtigen Reihenfolge gesetzt werden (H1, H2, H3 und so weiter), damit Hilfsmittel die Seite sinnvoll navigieren können.
  • Sichtbarer Fokus: Wenn jemand mit der Tabulatortaste durch die Seite navigiert, muss sichtbar sein, wo der Fokus gerade liegt.
  • Reduced Motion: Animationen sollen gestoppt oder reduziert werden, wenn das Betriebssystem des Nutzers die entsprechende Einstellung gesetzt hat. Das schützt Menschen mit Gleichgewichtsstörungen oder Epilepsie.
  • Untertitel bei Videos: Wer Videos mit gesprochenem Inhalt einsetzt, sollte Untertitel anbieten.

Viele dieser Punkte lassen sich technisch mit relativ geringem Aufwand umsetzen, wenn sie von Anfang an mitgedacht werden.

Der Mehrwert jenseits der Pflicht

Barrierefreiheit wird oft als Bürde wahrgenommen. In der Praxis ist sie meistens ein Gewinn:

  • Grössere Zielgruppe: Rund ein Fünftel der Bevölkerung lebt mit einer Beeinträchtigung. Dazu kommen ältere Nutzerinnen und Nutzer, die von klaren Strukturen und gut lesbaren Texten profitieren.
  • Bessere Nutzbarkeit für alle: Eine gut strukturierte Seite ist leichter zu verstehen. Gute Kontraste helfen auch bei Sonnenlicht auf dem Mobiltelefon.
  • SEO-Effekte: Suchmaschinen lesen Seiten ähnlich wie Screenreader. Saubere Überschriften, Alt-Texte und eine klare Struktur helfen beim Ranking.
  • Weniger rechtliches Risiko: Eine nachweislich barrierefreie Website reduziert die Angriffsfläche für Abmahnungen und behördliche Massnahmen.

Wo anfangen?

Ein sinnvoller erster Schritt ist eine Prüfung des Ist-Zustands. Werkzeuge wie der WAVE Browser-Check oder Lighthouse in den Chrome-Entwicklertools geben einen schnellen ersten Eindruck. Für eine belastbare Aussage braucht es aber manuelle Tests, am besten durch Menschen, die Hilfstechnologien tatsächlich nutzen.

Wer eine neue Website plant oder einen Relaunch vorbereitet, sollte Barrierefreiheit von Beginn an als Anforderung definieren. Nachträglich einbauen ist möglich, aber aufwendiger.

Laufende Verbesserungen sind ohnehin sinnvoll: Kein Unternehmen wird von einem auf den anderen Tag vollständig konform sein. Entscheidend ist, dass ein ehrlicher Prozess erkennbar ist.


Dieser Artikel ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Ob und in welchem Umfang das BFSG auf Ihr Unternehmen und Ihre Website zutrifft, sollten Sie mit einem Anwalt oder einer Anwältin klären.

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