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Webdesign & Entwicklung
Barrierefreiheit (BFSG)
Websites, die dem BFSG entsprechen und für alle nutzbar sind.
Das bekommen Sie
Konform mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Nutzbar per Tastatur, Screenreader und auf jedem Gerät
Eine grössere Zielgruppe und weniger rechtliches Risiko
Die Ausgangslage
Seit dem BFSG sind viele Unternehmen verpflichtet, barrierefrei zu sein. Eine nicht nutzbare Seite schliesst Menschen aus und bedeutet rechtliches Risiko.

Unser Vorgehen
Wir setzen Ihre Seite konsequent nach WCAG AA um: Tastaturbedienung, ausreichende Kontraste, sinnvolle Struktur und verständliche Inhalte.
Eine barrierefreie Seite kann jeder bedienen, mit Maus, Tastatur oder Screenreader, ohne ausgeschlossen zu werden. Sie erfüllt die Anforderungen des BFSG und ist dabei für alle übersichtlicher, nicht nur für Menschen mit Einschränkungen.
Was dazugehört
Wir setzen Ihre Seite konsequent nach WCAG AA um, dem Massstab des BFSG. Das umfasst Tastaturbedienung, ausreichende Kontraste, eine sinnvolle Überschriftenstruktur, Alternativtexte und verständliche Inhalte, geprüft mit Werkzeugen und im manuellen Test.
Das ist enthalten
- Prüfung nach WCAG AA
- Tastatur- und Screenreader-Bedienbarkeit
- Ausreichende Kontraste und sichtbarer Fokus
- Sinnvolle Struktur und Alternativtexte
- Dokumentation der Massnahmen
So läuft die Zusammenarbeit
- 01
Gespräch und Ziele
Wir klären in einem kurzen Gespräch, was Sie erreichen wollen, wer Ihre Kundschaft ist und welche Inhalte vorliegen.
- 02
Konzept und Design
Wir entwerfen Struktur und Gestaltung, stimmen sie mit Ihnen ab und legen Inhalte und Funktionen fest.
- 03
Umsetzung
Wir bauen die Seite auf einem modernen, schnellen Stack, mit Fokus auf Tempo, Sichtbarkeit und Barrierefreiheit.
- 04
Abstimmung und Feinschliff
Wir gehen gemeinsam in Runden über die Seite, bis Inhalt, Gestaltung und Details sitzen.
- 05
Live und Betreuung
Die Seite geht live, das erste Jahr Hosting ist inklusive, und auf Wunsch übernehmen wir den laufenden Betrieb.
Häufige Fragen
Betrifft mich das BFSG überhaupt?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet viele Unternehmen, die digital an Verbraucher verkaufen oder Dienstleistungen anbieten. Wir schauen uns Ihren Fall an und sagen Ihnen ehrlich, was für Sie gilt.
Muss ich dafür meine ganze Seite neu bauen?
Nicht zwingend. Viele Punkte lassen sich an der bestehenden Seite beheben. Wo die Grundstruktur Barrieren erzwingt, zeigen wir den Aufwand transparent auf.
Bringt Barrierefreiheit ausser Pflichterfüllung noch etwas?
Ja. Eine barrierefreie Seite ist klarer aufgebaut, oft schneller und für Suchmaschinen besser lesbar. Sie erreichen damit mehr Menschen, nicht weniger.
Frage nicht dabei?
Schreiben Sie uns kurz, was Sie vorhaben. Sie bekommen eine klare Antwort, ohne Umwege.
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