BRANCHEDACHKLINIKEN
Branchen
Ärzte & Kliniken
Websites für Ärzte und Kliniken, die Patienten klar und vertrauensvoll informieren.
Das kennen Sie vielleicht
- 01
Das Telefon ist mit Routinefragen überlastet
- 02
Patienten finden Sprechzeiten nicht schnell genug
- 03
Die Website ist nicht barrierefrei
Im Web
Sprechzeiten, Leistungen und Anfahrt auf einen Blick, barrierefrei nach BFSG und mit klarer Terminanfrage.

KI-Chatbot
Mit dem KI-Assistenten
Der KI-Assistent beantwortet häufige Fragen, nennt Sprechzeiten und nimmt Terminanfragen auf, ohne das Telefon zu belegen.
Live ausprobierenBranchen
Unser Ansatz für Ihre Branche
Patienten brauchen klare Orientierung, nicht werbliche Sprache. Wir gestalten Praxis- und Klinikwebsites barrierefrei nach BFSG (WCAG 2.1 AA), sodass auch ältere und sehbeeinträchtigte Patienten die Seite sicher nutzen können. Der KI-Assistent entlastet das Praxisteam bei Routinefragen zu Sprechzeiten und Leistungen und nimmt Terminanfragen strukturiert auf. Medizinische Fragen beantwortet er ausdrücklich nicht: Er benennt seine Grenzen klar und leitet Patienten bei konkreten gesundheitlichen Anliegen an das Praxisteam weiter.
Das bekommen Sie
- Barrierefreie Website nach BFSG und WCAG 2.1 AA
- Sprechzeiten und Leistungsübersicht auf einen Blick, mobil und am Desktop
- Terminanfrage-Formular mit Fachgebietsauswahl und Rückruf-Option
- KI-Assistent für Routinefragen und Terminanfragen, DSGVO-konform
- Anfahrtsbeschreibung und Google-Maps-Integration ohne Datenschutzproblem
Passende Leistungen
Weitere Beispiele
Häufige Fragen
Darf ein KI-Assistent auf einer Arztpraxis-Website überhaupt eingesetzt werden?
Ja, wenn der Einsatzbereich klar abgegrenzt ist. Unser Assistent beantwortet organisatorische Fragen: Sprechzeiten, Anfahrt, Kassenleistungen, Terminanfragen. Medizinische oder diagnostische Fragen beantwortet er nicht: Er identifiziert sich als KI, benennt seine Grenzen und verweist an das Praxisteam. Die EU-KI-Verordnung sieht genau diese Transparenzpflicht vor, die wir von Haus aus einhalten.
Was bedeutet BFSG für unsere Praxis und ab wann gilt es?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet ab Juni 2025 auch Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden dazu, ihre Websites für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu gestalten, sofern sie Dienstleistungen gegenüber Verbrauchern erbringen. Arztpraxen fallen unter diese Regel. Wir bauen Ihre Website von Anfang an WCAG-2.1-AA-konform und dokumentieren die Konformitätserklärung.
Wie werden Patientendaten aus Terminanfragen gespeichert?
Terminanfragen werden verschlüsselt übertragen und direkt an Ihre Praxis-Inbox weitergeleitet. Der KI-Assistent speichert keine Gespräche länger als technisch nötig, und ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist Bestandteil jeder Zusammenarbeit. Hosting erfolgt in der EU, DSGVO-konform.
Bereit?
Passt das zu Ihrem Betrieb?
Erzählen Sie uns kurz von Ihrer Branche und Ihrem Vorhaben. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung und ein klares Festpreis-Angebot.